Aufruf für Projekte der neuen LEADER-Förderperiode

Am 30.01.2024 startet der 1. Aufruf für Fördervorhaben im „Tor zum Erzgebirge“ in der aktuellen LEADER-Förderzeit. Stichtag für das Einreichen von Anträgen ist der 28.03.2024. Für den aktuellen Aufruf steht ein Gesamtbudget von 250.000,00 EUR zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen:
1) GAP-Strategieplan („Gemeinsame Agrarpolitik“) für die Bundesrepublik Deutschland / Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln – auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
2) Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
3) LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Tor zum Erzgebirge“
4) Gebietskulisse der Region „Tor zum Erzgebirge“, Stand 01.03.2023 / In diesen Orten und Ortsteilen können wir investiv und/oder nicht investiv fördern.

Bis zum Stichtag können Anträge für die folgenden Maßnahmen eingereicht werden:

Handlungsfeld A: Grundversorgung und Lebensqualität
Gesamtbudget: 75.000,00 EUR

Handlungsfeld B: Wirtschaft und Arbeit
Gesamtbudget: 50.000,00 EUR

Handlungsfeld C: Tourismus und Naherholung
Gesamtbudget: 75.000,00 EUR

Handlungsfeld D: Bilden
Gesamtbudget: 50.000,00 EUR

Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.

Über die zur Förderung eingereichten Anträge wird am 18.04.2024 durch das regionale Entscheidungsgremium des „Tor zum Erzgebirge e.V.“, den Koordinierungskreis, entschieden.

Zum Aufruf 01-2024-TZE

Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie zur Qualifizierung Ihrer Antragsunterlagen das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements.

Informationen zur LEADER-Förderung

LEADER ist die Abkürzung der französischen Bezeichnung “Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale” und heißt übersetzt “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”. Das Programm ist ein Beitrag der Europäischen Union zur Regionalentwicklung.

Das „Tor zum Erzgebirge“ ist eine von 30 LEADER-Regionen in Sachsen. Die Region umfasst die Städte Stollberg, Oelsnitz/Erzgeb. und Lugau sowie die Gemeinden Neukirchen/Erzgeb., Jahnsdorf, Hohndorf, Niederdorf und Niederwürschnitz.

Unsere LEADER-Entwicklungsstrategie (siehe www.tor-zum-erzgebirge.de / Rubrik Downloads) gibt den Rahmen für die Gestaltung der Lebensverhältnisse in der Region für die nächsten Jahre vor. Sie ist für alle Beteiligten eine Orientierung für die Entwicklung von eigenen Ideen und Vorhaben.

Der Weg von der Idee für ein Vorhaben bis zum geförderten Projekt ist in zwei Stufen unterteilt. In der ersten Stufe bewertet das Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) der Lokalen Aktionsgruppe „Tor zum Erzgebirge“ die eingereichten Projekte im Rahmen eines festgelegten Budgets. Erst nach positivem Bescheid kann in der zweiten Stufe der Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landkreises abgeben werden.

Der Beantragungsprozess wird Schritt für Schritt unter der Rubrik Antragstellung vorgestellt.

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