Antragstellung

 

 Verfahrensschritte zur Antragstellung

  • Alle Anträge sind grundsätzlich über das Regionalmanagement zu stellenAntragstellung positiv - Förderung GENEHMIGT
  • Beratungen erfolgen durch das Regionalmanagement (kostenfrei)
  • Förderantrag mit allen erforderlichen Unterlagen erarbeiten und einreichen / Unterstützung durch das Regionalmanagement
  • Positives Votum des Koordinierungskreises / Zustimmung der Vertreter der Region zum Projekt
  • Bewilligung des Förderantrages durch die Bewilligungsbehörde (Landratsamt Erzgebirgskreis) ; ggf. Nachforderung von Nachweisen oder Unterlagen

Hier können Sie sich den Ablauf zur Antragstellung ansehen.

Alle Angaben zu Beratungen und Ansprechpartnern finden Sie unter Kontakt.

Richtlinie LEADER 2014-2020

Fördergegenstände

  1. Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Maßnahmen zur Grundversorgung einschließlich Versorgung mit Breitbandtechnologien
  2. Landtourismus
  3. Technische kommunale Infrastruktur
  4. Verbesserung der Agrarstruktur (Ländliche Neuordnung sowie ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung)
  5. Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder zur Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke, insbesondere für junge Familien
  6. Siedlungsökologische Maßnahmen
  7. Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe (Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz, sonstige soziokulturelle Maßnahmen, ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit bei gleichzeitigen ökonomischen Sekundäreffekten)
  8. Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER

Antragsberechtigt

Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse), bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, natürliche Personen, rechtsfähige Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen für Vorhaben in den Orten, Ortsteilen und Ortschaften der Region bis 5.000 Einwohner (siehe Gebietskulisse der Region).

Antragsstellen

Antrags- und Bewilligungsbehörde für unsere Region ist das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3: Umwelt, Verkehr und Sicherheit, Referat Förderung ländlicher Raum.

Formulare

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Download

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