Regionalbudget – Kleinprojektefonds

Beim Regionalbudget können Vereine, Unternehmen und Kommunen eine Förderung für Kleinprojekte (= bis max. 20.000 € Gesamtkosten) erhalten. Pro Jahr stehen der Region damit maximal 150.000 € zusätzliche Mittel außerhalb des ELER-Fonds zur Verfügung. Die bürokratischen Hürden für Antragsteller sind gering, denn die Lokale Aktionsgruppe selbst fungiert als Bewilligungsbehörde – das bedeutet, Anträge für Kleinprojekte müssen nach erfolgter Auswahl durch den Koordinierungskreis nicht zusätzlich im Landratsamt Erzgebirgskreis zur Bewilligung eingereicht werden.

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt sowie durch Steuermittel auf der Grundlage des von Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes mitfinanziert.

Jahrgang 2019:

Jahrgang 2020:

Jahrgang 2021:

Jahrgang 2022:

Kommentare sind geschlossen.