Am 17.10.2024 startet der 3. Aufruf für Fördervorhaben im „Tor zum Erzgebirge“ in der aktuellen LEADER-Förderzeit. Stichtag für das Einreichen von Anträgen ist der 17.01.2025. Für den aktuellen Aufruf steht ein Gesamtbudget von 600.000,00 EUR zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen:
1) GAP-Strategieplan („Gemeinsame Agrarpolitik“) für die Bundesrepublik Deutschland / Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln – auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
2) Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
3) LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Tor zum Erzgebirge“
4) Gebietskulisse der Region „Tor zum Erzgebirge“, Stand 01.03.2023 / In diesen Orten und Ortsteilen können wir investiv und/oder nicht investiv fördern.
Bis zum Stichtag können Anträge für die folgenden Maßnahmen eingereicht werden:
Handlungsfeld A: Grundversorgung und Lebensqualität
Gesamtbudget: 200.000,00 EUR
Projektbeispiele: Modernisierung und/oder Erweiterung bestehender gewerblicher Einrichtungen der Nahversorgung; Vermarktung/Strukturaufbau für regionale Produkte, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten; Mobilitätsmanagement; Digitalisierung; Barrierereduzierung im öffentlichen Raum; Maßnahmen an Vereinsanlagen, Anlagen des Breitensports sowie von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen; Stärkung Bürgerbeteiligung und Demokratie; Erhalt des kulturellen Erbes und/oder traditionellen Handwerks uvm.
Handlungsfeld B: Wirtschaft und Arbeit
Gesamtbudget: 100.000,00 EUR
Projektbeispiele: Umnutzung, Wiedernutzung, Schaffung und Anpassung von Gebäuden, Freiflächen und/oder Einrichtungen für gewerbliche Zwecke; Unterstützung und Ausbau der Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft; Regionalisierung der Wertschöpfungsketten; Unterstützung bei der Erzeugung und Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen; Aufbau neuer und flexibler Vertriebsformen uvm.
Handlungsfeld C: Tourismus und Naherholung
Gesamtbudget: 100.000,00 EUR
Projektbeispiele: Umnutzung, Wiedernutzung, Schaffung und Anpassung von Gebäuden, Freiflächen und/oder Einrichtungen für touristische Angebote und/oder Beherbergung; Aufbau und/oder Etablierung von touristischen Dienstleistungen im Sinne einer nachhaltigen Destinationsentwicklung (z.B. Familien-, Fahrrad-, Camping-, Kreativ-, Kulturund/oder Makertourismus); Errichtung und/oder Ausbau öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur; Vermarktungsstrategien für touristische Leistungsträger; Umsetzung von Zertifizierungsvorgaben „Nachhaltige Tourismusdestination Erzgebirge“; Leit- und Informationssysteme zur Besucherlenkung sowie Beschilderung für Rad-, Wander- und Reitwege; Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von Beherbergungskapazitäten im kleingewerblichen Bereich uvm.
Handlungsfeld D: Bilden
Gesamtbudget: 100.000,00 EUR
Projektbeispiele: Erhalt baulicher Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen; Erhalt und Weiterentwicklung schulischer oder vorschulischer Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote; Maßnahmen an schulischen Sportstätten und Anlagen; Maßnahmen zur Digitalisierung und Errichtung einer kreativen Schulinfrastruktur; Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft; Maßnahmen für zusätzliche schulische Bildungsangebote in Ergänzung zum Lehrplan; Digitalisierung; Maßnahmen für außerschulische Angebote; Vernetzung und Austausch zwischen Schulen und Vereinen uvm.
Handlungsfeld E: Natur und Umwelt
Gesamtbudget: 100.000,00 EUR
Projektbeispiele: Erhaltung und Entwicklung von Landschaftselementen (z.B. Baum- und Gehölzpflanzungen); Renaturierung und/oder Schutz und Erhalt von Biotopen, Naturräumen und Arten; Anlage und Pflege von Streuobst- und Blühwiesen; Pflege und Wiederherstellung prägender Elemente der Kulturlandschaft; Hochwasservorsorge in öffentlich zugänglichen Bereichen; Aufbau von Naturprojektefonds; Digitalisierung und Netzwerkarbeit uvm.
Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aufruf zu entnehmen.
Über die zur Förderung eingereichten Anträge wird am 12.03.2025 durch das regionale Entscheidungsgremium des „Tor zum Erzgebirge e.V.“, den Koordinierungskreis, entschieden.
Unterlagen zum Aufruf 03-2024-TZE
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als PDF-Dateien (bzw. Fotos im Format JPEG) zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie zur Qualifizierung Ihrer Antragsunterlagen das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements.
Informationen zur LEADER-Förderung
LEADER ist die Abkürzung der französischen Bezeichnung “Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale” und heißt übersetzt “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”. Das Programm ist ein Beitrag der Europäischen Union zur Regionalentwicklung.
Das „Tor zum Erzgebirge“ ist eine von 30 LEADER-Regionen in Sachsen. Die Region umfasst die Städte Stollberg, Oelsnitz/Erzgeb. und Lugau sowie die Gemeinden Neukirchen/Erzgeb., Jahnsdorf, Hohndorf, Niederdorf und Niederwürschnitz.
Unsere LEADER-Entwicklungsstrategie (siehe www.tor-zum-erzgebirge.de / Rubrik Downloads) gibt den Rahmen für die Gestaltung der Lebensverhältnisse in der Region für die nächsten Jahre vor. Sie ist für alle Beteiligten eine Orientierung für die Entwicklung von eigenen Ideen und Vorhaben.
Der Weg von der Idee für ein Vorhaben bis zum geförderten Projekt ist in zwei Stufen unterteilt. In der ersten Stufe bewertet das Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) der Lokalen Aktionsgruppe „Tor zum Erzgebirge“ die eingereichten Projekte im Rahmen eines festgelegten Budgets. Erst nach positivem Bescheid kann in der zweiten Stufe der Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landkreises abgeben werden.
Der Beantragungsprozess wird Schritt für Schritt unter der Rubrik Antragstellung vorgestellt.