Unterlagen zur Abrechnung
Um eine reibungslose Abrechnung Ihres Kleinprojektes zu gewährleisten, nutzen Sie bitte die folgenden Formulare zur Auszahlung:
Dem Auszahlungsantrag sind zwingend weitere Unterlagen beizufügen (siehe privatrechtlicher Vertrag, S.3):
- alle dem Zuwendungszweck zuzuordnenden bezahlten Originalrechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege
- Zahlungsnachweise (i.d.R. Kontoauszug)
- Fotos des Kleinprojektes (separat als Bilddateien im JPEG Format)
- ggf. Teilnehmerlisten
- ggf. Protokolle von Beratungen oder Veranstaltungen
- ggf. veröffentlichte Pressemitteilungen
- ggf. ein Belegexemplar bei Druckerzeugnissen
Hinweise zur Zeitschiene
- Das Kleinprojekt ist bis spätestens 15. November 2024 durchzuführen und abzuschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle diesbezüglichen Rechnungen zu begleichen.
- Spätester Abrechnungstermin gegenüber der LAG „Tor zum Erzgebirge“ ist der 15. November 2024. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises, voraussichtlich Ende des 4. Quartals 2024.
Kontakt
Die Abrechnungsunterlagen sind bis spätestens 15.11.2024 ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail (Dateianlagen im PDF Format, Fotos im JPEG Format) einzureichen bei:
info@tor-zum-erzgebirge.de
Das Regionalmanagement steht Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.