Antragstellung

Icon Antragstellung

Von der Idee zur Umsetzung geht’s mit diesen Schritten…

Die Beantragung eines LEADER-Vorhabens erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten. Im ersten Schritt veröffentlicht das Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Tor zum Erzgebirge einen Fördermittelaufruf. Dabei wird ein vorher durch die LAG festgelegtes Budget innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist ausgeschrieben. Das Budget wird in der Regel für verschiedene Handlungsfelder zur Verfügung gestellt. Handlungsfelder wiederum bestehen aus verschiedenen für die Region relevanten Maßnahmen, auf die sich die LAG bei der Vergabe von Fördermitteln besonders konzentrieren möchte. Bei uns gibt es 5 verschiedene Handlungsfelder mit insgesamt 11 Fördermaßnahmen. Grundlage für diesen Prozess ist die sogenannte LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), ein sehr umfangreiches Dokument, welches die Arbeit der LAG maßgeblich vorgibt.

Unter Beachtung einer im Aufruf angegebenen Frist können Antragstellende ihr Vorhaben beim Regionalmanagement einreichen. Damit die Anträge sowohl qualitativ als auch inhaltlich in die Entwicklungsstrategie und die Handlungsfelder der LAG passen und damit überhaupt förderwürdig sind, empfiehlt es sich in jedem Fall, vor Antragseinreichung die kostenfreie Beratung beim Regionalmanagement in Anspruch zu nehmen. Dabei wird der Antrag sowie das Einreichungsprozedere besprochen, offene Fragen geklärt und möglicherweise Ideen zur Weiterentwicklung des Vorhabens besprochen. Das ist besonders wichtig, weil letztlich ein regionales Entscheidungsgremium – bestehend aus Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der LEADER-Region, ehrenamtlich Engagierten, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Bürgerinnen und Bürgern – über den Antrag abstimmt. Stark vereinfacht bedeutet das: je besser ein Vorhaben mit den Kriterien unserer LES zusammenpasst, desto wahrscheinlicher ist die Befürwortung durch das Gremium.

Wenn der digitale Antrag fristgerecht beim Regionalmanagement eingegangen ist, wird dieser vorgeprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert oder – nach Rücksprache mit dem Antragstellenden – notwendige Ergänzungen vorgenommen. Das Regionalmanagement nimmt dann eine Vorbewertung des Antrags anhand sogenannter Kohärenz- und Rankingkriterien vor. Damit wird dem Entscheidungsgremium, dem sogenannten Koordinierungskreis, eine unverbindliche Empfehlung zur Bewertung und Einordnung der Vorhaben gegeben.

Der Koordinierungskreis nimmt daran anschließend in seiner Auswahlsitzung, deren Termin mit dem Förderaufruf veröffentlicht wird, selbst eine Kohärenz- und Rankingprüfung vor. Die Kohärenzprüfung stellt sicher, dass das Vorhaben grundsätzlich förderwürdig ist und nicht gegen die LES oder andere Formalitäten verstößt. In der zweiten Stufe erfolgt die Rankingprüfung, bei dem einzelne Projektbestandteile mit Punkten bewertet werden, um so die Qualität des Vorhabens prüfen zu können. Hierbei ist wichtig, dass eine Mindestpunktzahl erreicht wird, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen. Wenn der Koordinierungskreis die Kohärenz- und Rankingprüfung mit jeweils positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist eine Förderwürdigkeit gegeben.

Da sowohl das Regionalmanagement als auch die LAG selbst keine Bewilligungsbehörden sind, muss der oder die Antragstellende im Falle eines positiven Votums den Antrag in einem zweiten Schritt bei der Bewilligungsbehörde (in unserem Fall das Landratsamt Erzgebirgskreis) einreichen. Seit 2024 erfolgt auch diese Einreichung ausschließlich digital über das Förderportal IAF – Internetbasierte Antragstellung Förderung. In diesem Schritt sind ggf. noch weitere Unterlagen einzureichen und Erklärungen zum Vorhaben abzugeben. Falls hier Unterstützung in der Beantragung benötigt wird, steht das Regionalmanagement gern zur Verfügung. Wichtig: die Bewilligungsbehörde bearbeitet ausschließlich Anträge, die vorher durch den Koordinierungskreis der LAG auf Förderwürdigkeit geprüft und positiv befürwortet wurden.

Das Landratsamt prüft die Unterlagen auf Förderfähigkeit und erteilt schließlich die Bewilligung an den bzw. die Antragstellende in Form eines schriftlichen Zuwendungsbescheides. Mit diesem Bescheid des Landratsamts können die Antragstellenden beginnen, ihr Vorhaben in die Realität umzusetzen. Mit der Bewilligung erhalten die Antragstellenden alle Informationen zur Abrechnung, Zweckbindungsfrist sowie weiteren zu beachtenden Punkten in der Umsetzung ihres Vorhabens.

Diagramm Antragstellung

Und noch einmal erklärt - in leichter Sprache

Die Region Tor zum Erzgebirge ist eine Lokale Aktionsgruppe. Hier arbeiten Menschen aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft ehrenamtlich zusammen, um in der Region etwas Gutes zu bewirken. Die Lokale Aktionsgruppe Tor zum Erzgebirge bekommt dafür Geld von der Europäischen Union und von Sachsen, um tolle Ideen unterstützen zu können, zum Beispiel den Bau eines Spielplatzes oder die Reparatur eines Vereinsheimes. Die Menschen in der Region können das Geld also nutzen, um gute Ideen für ihr Dorf oder ihre Stadt zu verwirklichen.

Das Regional-Management arbeitet für die Lokale Aktionsgruppe. Das Regional-Management kümmert sich darum, dass die besten Ideen für die Region auch Geld bekommen. Dafür spricht das Regional-Management mit den Leuten, die eine gute Idee haben. Gemeinsam überlegen sie, wie und ob diese Idee Wirklichkeit werden kann.

Das Regional-Management darf nicht allein entscheiden, was mit dem vielen Geld von der Europäischen Union und von Sachsen passiert. Deshalb gibt es den Koordinierungs-Kreis. Der Koordinierungs-Kreis besteht aus ganz verschiedenen Menschen, die sich in den Ortschaften sehr gut auskennen. Sie überlegen gemeinsam, welche Ideen gut sind und wer wie viel Geld bekommt.

Damit die Menschen das Geld für ihre Idee bekommen, schaut am Ende das Landrats-Amt noch einmal, ob das Regional-Management und der Koordinierungs-Kreis alles richtig gemacht haben. Wenn das Landrats-Amt einverstanden ist, dann darf auch das Geld an die Menschen ausgezahlt werden, die eine tolle Idee haben. Mit dem Geld können dann die Dinge gemacht werden, die vorher mit dem Regional-Management besprochen wurden. Dann freuen sich alle und für die Region wurde etwas Gutes getan.